Leinenpflicht in Schleswig-Holstein und Flensburg

Eines vorweg:

 

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Darunter fallen u.a. Verstöße gegen die besonderen Pflichten für das Halten und Führen gefährlicher Hunde, aber auch Verstöße gegen die allgemeinen Pflichten, wie die Anleinpflicht oder die Pflicht zur Kennzeichnung oder zur Entsorgung des Hundekotes.

 

 

Aufgrund der anstehenden Brut- und Setzzeit der wildlebenden Tiere möchten wir auf die Leinenpflicht in Schleswig-Holstein und Flensburg eingehen.

 

In Schleswig-Holstein dürfen Hunde im Wald (§17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz), in Naturschutzgebieten und auf Deichen nur angeleint mitgenommen werden. Dies gilt ganzjährig.

 

Weiterhin ist in allen Fußgängerzonen, Bereiche mit hohem Publikumsverkehr, bei Veranstaltungen, in allen örtlich begrenzten Park-, Garten- oder Grünanlagen mit Ausnahme an ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf Friedhöfen, auf Markt- oder Messegeländen und auf dem Gelände von Sportanlagen, auf Zeltplätzen oder Campingplätzen der Hund an der Leine zu führen

 

Auch für Flensburg gelten diese Regeln entsprechend. Unter dem Link der Stadt Flensburg findet man zudem weitere Straßenzüge, die von der Leinenpflicht betroffen sind:

https://www.flensburg.de/Leben-Soziales/Einwohnerservice/Ordnungsverwaltung/Hunde-in-Flensburg

 

Selbstverständlich gilt die Leinenpflicht auch für die Waldgebiete (z.B. die Marienhölzung, Klueser Wald, Handewitter Forst u.v.m.) und Naturschutzgebiete (z.B. Twedter Feld, Stiftungsland Schäferhaus u.v.m.) in und um Flensburg mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete wie dem Hundewald Glücksburg, der Hundefreilaufflächen am Volkspark, im Bereich der Marienhölzung u.v.m.

 

In der Zeit vom 01. November bis 31. März ist die Mitnahme von Hunden an allen Stränden in Flensburg und Harrislee (Wassersleben) zulässig. Eine besondere Ausweisung als Hundestrand ist hierfür nicht erforderlich. Als Ausnahme gilt hier der Kurstrand von Holnis/Glücksburg und Sandwig/Glücksburg. Hier ist die Mitnahme von Hunden ganzjährig nicht erlaubt!

 

Außerhalb der o.g. Zeiten gibt es in Ostseebad und in Solitüde als Hundestrand ausgewiesene Bereiche, die ganzjährig mit dem Hund genutzt werden dürfen.

 

Leinenpflicht für unsere Gassigänger mit den Tierheimhunden

Für unsere Tierheimhunde gilt eine ganzjährige Leinenpflicht an allen Orten. Die Tierheimhunde werden nie von der Leine genommen und die Leine bleibt immer mit dem Halsband und dem Geschirr verbunden. Hunde, die mit einem Maulkorb herausgegeben werden, behalten generell immer den Maulkorb auf.

 

weitere Informationen auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_documents/hundehaltung_privat.html

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