Tier gefunden? Melden Sie den Fund hier
Wenn Ihnen ein Tier zugelaufen ist oder Sie ein offensichtlich herrenloses Tier gefunden haben,
sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Fund zu melden (Fundrecht gemäß §§ 965 ff. BGB).
Bitte nutzen Sie hierfür das untenstehende Formular, wenn sie aktuell keine Möglichkeit haben, den Transport zu uns durchzuführen
und geben Sie alle relevanten Informationen möglichst vollständig an.
Dazu gehören insbesondere:
- Fundort und Zeitpunkt
- Beschreibung des Tieres
- Zustand und Verhalten
- ggf. vorhandene Kennzeichnungen oder Besonderheiten
- wenn möglich, ein Foto
Ihre Angaben helfen uns, den Besitzer schnell zu ermitteln und die weitere Versorgung des Tieres optimal zu organisieren.
Wichtig für Sie
- Die Fundmeldung sollte unverzüglich erfolgen
- Ein Tier gilt rechtlich als Fundsache
- In einigen Fällen ist zusätzlich eine Meldung bei der zuständigen Gemeinde oder dem Ordnungsamt erforderlich