Steuerbefreiung für Hunde

Die Stadt Flensburg gewährt auf Antrag eine Befreiung von der Hundesteuer für die Dauer von 24 Monaten für das Halten von Hunden, die unmittelbar vor der Aufnahme in den Haushalt im Tierheim Flensburg des Tierschutz Flensburg und Umgebung e.V. dauerhaft untergebracht waren.
Für eingestufte Hunde kann eine Befreiung von 36 Monaten bantragt werden.

Eine entsprechende Bescheinigung des Tierheims ist vorzulegen.

weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Stadt Flensburg.