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Gedanken zur Anbindehaltung von Rindern…

… als Beispiel für den Diskussionstand zum Tierschutz in der Nutztierhaltung.

Die Tierschützenden in der BRD hatte große Erwartungen an die Ampelregierung, die deutliche Verbesserungen besonders auch für den Bereich der landwirtschaftlichen Nutztiere angekündigt hatte. Damit folgte die Politik lediglich dem, was inzwischen als gesellschaftlicher Konsens angesehen werden kann. Viele von uns wollen bestimmte Formen der Nutztierhaltung nicht mehr hinnehmen, von wissenschaftlicher Seite gibt es so gut wie keine Stimmen mehr, die die Anbindehaltung rechtfertigen.

Dringend nötig gewesen wäre eine klare und verbindliche Positionierung der neuen Bundesregierung zur Nutztierhaltung im Sinne des Tierschutzes, auch im Sinne der Planungssicherheit unter verlässlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Landwirtschaft. Leider hat unser aktueller Bundeslandwirtschaftsminister mit seiner Aussage: „Die Anbindehaltung bleibt …“ dieses Thema wieder auf die lange Bank geschoben. Kurzfristige Interessen der Landwirtschaft gehen vor.

Nach § 2 Tierschutzgesetz darf die Bewegungsfreiheit nur so eingeschränkt werden, daß keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, eine verhaltensgerechte Unterbringung ist zu gewährleisten (s. TierSchG § 1 und 2, EU Richtlinie 98/53 EG, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sagt nichts zu Haltungsanforderungen für erwachsene Rinder, übrigens auch nicht zu Mastputen, Wassergeflügel, Junghennen und Geflügelelterntiere, und müsste daher schnellstens überarbeitet werden).

Die Verhaltensforschung zu landwirtschaftlichen Nutztieren hat in den letzten 25 Jahren einen enormen Fortschritt erfahren, so ist die Verhaltenskunde inzwischen an allen Tierärztlichen Hochschulen fest etabliert. Ausgehend vom aktuellen Forschungsstand zu den Bedürfnissen erwachsener Rinder ist die Anbindehaltung als Verstoß gegen das TierSchG und die RL 98/53 zu werten. In der Anbindehaltung können Rinder ihrem Bedürfnis nach Bewegung und Bildung einer Rangordnung in der Herde nicht nachkommen. Zudem gibt es in dieser Haltungsform diverse Gesundheitsgefahren, z.B. Verletzungen der Zitze beim Milchrind durch Tritte der Nachbartiere, von Auswirkungen auf die Klauengesundheit und Erkrankungen des gesamten Bewegungsapparates ganz zu schweigen.

Dies kann nur zu dem Schluß führen, die Anbindehaltung erwachsener Rinder gänzlich zu untersagen.

Wer sich weiter informieren möchte:

Und wer etwas tun möchte: einige Nichtregierungsorganisationen haben zu diesem Thema Kampagnen gestartet, denen man zumindest mit einer Unterschrift beitreten könnte, z.B. auf Foodwatch.de

H.Eger im November 2025