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Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Das gilt jetzt

In Schleswig-Holstein gab es seit dem 21. Oktober 2026 drei bestätigte Geflügelpestausbrüche (H5N1) in Nordfriesland, Segeberg und Schleswig-Flensburg. Auch bei Wildvögeln mehren sich die positiven Befunde. Das Land rechnet in den kommenden Wochen mit einem schweren Geschehen und setzt deshalb ab dem 27. Oktober 2026 wieder eine landesweite Allgemeinverfügung zur Biosicherheit in Kraft.

Für alle, die Geflügel oder Ziervögel halten:

  • Vor dem Stall Hände und Schuhe reinigen und desinfizieren
  • Nur Schutzkleidung und Schuhe tragen, die im Stall bleiben
  • Transportmittel nach jedem Kontakt mit Geflügel reinigen und desinfizieren
  • Futter, Einstreu und Tränken für Wildvögel unzugänglich halten
  • Bei auffälligen Tierverlusten oder Krankheitszeichen sofort eine Tierärztin oder einen Tierarzt hinzuziehen
  • Den Bestand beim Veterinäramt melden, falls noch nicht geschehen

Rund um die betroffenen Betriebe in Segeberg und Schleswig-Flensburg gibt es Sperrzonen mit Aufstallungsgebot. Die Details dazu veröffentlichen die zuständigen Kreise.

Mehr Informationen gibt es beim Land Schleswig-Holstein und beim Friedrich-Loeffler-Institut.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz vom 26.10.2026

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