Steuerbefreiung

Steuerbfreiung für einen Hund aus dem Tierheim

Die Gemeinde Böklund gewährt auf Antrag eine Befreiung von der Hundesteuer für die Dauer von 24 Monaten für das Halten von Hunden, die unmittelbar vor der Aufnahme in den Haushalt im Tierheim Schleswig oder im Tierheim Flensburg des Tierschutz Flensburg und Umgebung e.V. dauerhaft untergebracht waren. Eine entsprechende Bescheinigung des Tierheims ist vorzulegen.

Die Steuerbefreiung gilt ab dem Kalendermonat der Aufnahme des Hundes in den Haushalt für die Dauer von 24 Monaten.

Die Befreiung wird für 1 Hund pro Haushalt gewährt.

Eurogeld

Die Stadt Flensburg gewährt auf Antrag eine Befreiung von der Hundesteuer für die Dauer von 24 Monaten für das Halten von Hunden, die unmittelbar vor der Aufnahme in den Haushalt im Tierheim Flensburg des Tierschutz Flensburg und Umgebung e.V. dauerhaft untergebracht waren. Eine entsprechende Bescheinigung des Tierheims ist vorzulegen.

Die Steuerbefreiung gilt ab dem Kalendermonat der Aufnahme des Hundes in den Haushalt für die Dauer von 24 Monaten.

Für Hunde, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Haushalt als Gefahrhund gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 eingestuft worden sind, beträgt der Zeitraum der Steuerbefreiung 36 Monate ab dem Kalendermonat der Aufnahme in den Haushalt.

Auch in diesem Fall ist eine entsprechende Bescheinigung des Tierheims vorzulegen.

Die Befreiung wird für 1 Hund pro Haushalt gewährt.