Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) arbeitet derzeit an einer landesweiten Katzenschutzverordnung für Schleswig-Holstein. Ziel dieser Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen wirksam zu reduzieren und den Tierschutz nachhaltig zu stärken.

Was bedeutet das konkret für Katzenhalterinnen und Katzenhalter?

Künftig sollen Halterinnen und Halter von fortpflanzungsfähigen Katzen mit unkontrolliertem Freigang verpflichtet werden,
• ihre Katzen kennzeichnen zu lassen (z. B. per Mikrochip),
• die Tiere in einem anerkannten Haustierregister zu registrieren und
• sie kastrieren zu lassen.

Diese Verpflichtungen gelten unabhängig vom Geschlecht der Katze. Für Tiere ohne freien, unkontrollierten Auslauf ist derzeit keine Kastrationspflicht vorgesehen. Ob und welche Ausnahmen es geben wird, wird aktuell noch geprüft.

Warum sind Kastration und Registrierung wichtig?

Die Maßnahmen verfolgen zwei zentrale Ziele:
1. Verhinderung der unkontrollierten Vermehrung, insbesondere von freilebenden und verwilderten Katzen.
2. Verbesserung der Nachverfolgbarkeit, damit entlaufene oder ausgesetzte Tiere ihren Halterinnen und Haltern schneller zugeordnet werden können.

Gerade Tierheime und Kommunen werden durch diese Regelung langfristig entlastet.

Ab wann soll die Verordnung gelten?
• Die Verbändeanhörung ist für das erste Quartal 2026 geplant.
• Ein Inkrafttreten wird aktuell für das zweite Quartal 2026 angestrebt.
• Grundsätzlich tritt die Verordnung vier Wochen nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Der genaue Zeitpunkt hängt vom Verlauf und den Ergebnissen der Anhörung ab.

Wie wird die Einhaltung kontrolliert?

Die örtlichen Ordnungsbehörden sind für die Überwachung der Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht zuständig. Ihnen werden entsprechende Kontrollbefugnisse eingeräumt. In besonderen Einzelfällen kann auch eine vorübergehende Inobhutnahme eines Tieres erforderlich sein, um die Halterverhältnisse zu klären.

Was ist bei bereits kastrierten Tieren?

Für Katzen, die bereits vor vielen Jahren kastriert wurden, wird derzeit noch geprüft, wie der Nachweis konkret zu erbringen ist. Die genaue Ausgestaltung der Regelung befindet sich noch in Abstimmung.

Ein gemeinsamer Schritt für mehr Tierschutz

Die geplante Katzenschutzverordnung soll einen einheitlichen, rechtssicheren und praktikablen Rahmen schaffen, der sowohl dem Tierschutz als auch den Interessen verantwortungsvoller Katzenhalter gerecht wird. Tierschutz gelingt nur gemeinsam – durch verantwortungsbewusste Tierhaltung und vorausschauende gesetzliche Regelungen.

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