Leinenpflicht in Schleswig-Holstein

Hunde müssen ganzjährig angeleint werden – u. a. in Wäldern, Naturschutzgebieten, auf Deichen, in Fußgängerzonen, Parks und bei Veranstaltungen.
Ausnahmen gelten nur für ausgewiesene Hundeauslaufgebiete.

Tierheimhunde: Für unsere Hunde gilt immer Leinenpflicht an allen Orten.

Leine bleibt stets an Halsband und Geschirr; Hunde mit Maulkorb behalten diesen während des gesamten Spaziergangs auf.

Alle Details und betroffene Bereiche findest du auf den Seiten der Stadt Flensburg.