Leinenpflicht in Schleswig-Holstein und Flensburg
Eines vorweg:
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Darunter fallen u.a. Verstöße gegen die besonderen Pflichten für das Halten und Führen gefährlicher Hunde, aber auch Verstöße gegen die allgemeinen Pflichten, wie die Anleinpflicht oder die Pflicht zur Kennzeichnung oder zur Entsorgung des Hundekotes.